AGB

Vertrag zwischen
Mirando GmbH & Co. KG
Rotdornweg 6
52355 Düren-nachfolgend „Vermarkter“ genannt-und 

dem Seitenbetreiber

nachfolgend „Seitenbetreiber“ genannt

§ 1 Vertragsgegenstand
Der Seitenbetreiber beauftragt den Vermarkter mit der Paltzierung der Werbung auf seiner/n im Anmeldeprozess hinterlegten Webeseite/n.

§ 2 Aufgaben des Vermarkters
Der Vermarkter übernimmt die inhaltliche und logistische Abwicklung des Werbegeschäfts für den Seitenbetreiber. Zu den Aufgaben gehört es, Werbekunden zu akquirieren, Schaltungen zu verwalten und die Abrechnung zu übernehmen.

§ 3 Aufgaben des Seitenbetreibers
Der Seitenbetreiber verpflichtet sich, sein Internetangebot ständig zu pflegen. Er gewährleistet, dass die Webseite(n) 24 Stunden 365 Tage im Jahr mit einer Erreichbarkeit von 95% zu erreichen ist/sind, TAGS technisch korrekt und im sichtbaren Bereich des/r Browserfenster/s eingerichtet sind.

§ 4 Vergütung
Die Vergütungssätze pro Werbekampagne werden zu jedem Werbemittel nach dem Log-In angezeigt. Der Seitenbetreiber kann dann die jeweiligen Vergütungen einsehen sowie den Abrechnungsmodus (TKP- oder CPC-Abrechnung) in der jeweiligen Übersicht ansehen. Mirando übernimmt keine Haftung für Schreibfehler. Zwischen den Servern kann es teilweise zu Zählabweichungen kommen. Im Einzelfall kann es dazu führen, dass eine Schaltung geringer abgerechnet wird.

§ 5 Abrechnung
Nach Erhalt der Gelder wird der Vermarkter jeweils monatlich zum Monatsende eine Abrechnung für den Seitenbetreiber erstellen. Die Abrechnung wird online erstellt. Die Überweisung erfolgt innerhalb von 5 Tagen. Sollte der Seitenbetreiber die Abrechnung nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt beanstandet haben, gilt sie als akzeptiert. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Liegt gegen den Seitenbetreiber ein begründeter Verdacht der Manipulation oder von Verstößen gegen

§ 6 Vertragslaufzeit
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Seiten können jederzeit die Zusammenarbeit beenden

§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bereits getroffene schriftliche Abweichungen bleiben von diesen AGB unberührt.

§ 8 Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bereits getroffene schriftliche Abweichungen bleiben von diesen AGB unberührt.

§ 9 Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düren. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Regel zum Umgang mit der Werbung und Datenschutz
Der Publisher ist die verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinne. Dementsprechend verpflichtet sich der Publisher, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, durch eine rechtswirksame Einwilligung (Art. 7 ff. DSGVO), mit dem Endnutzer u.a. sicherzustellen, dass der Vermarkter die Daten insbesondere für folgende Zwecke nutzen kann: a) Interessensbasierte Werbung und Modellierung, b) Visualisierung, Analysen und Reporting, c) Re-Targeting, d) Geolokalisierung. Ferner muss die Einwilligung das Recht umfassen, dass der Vermarkter das Recht besitzt, die Daten zur Erfüllung dieser Zwecke an beteiligte AdNetworks und andere Partner zu übertragen. Der Publisher wird auf Wunsch das Vorhandensein einer rechtswirksam eingeholten Einwilligung jederzeit nachweisen. Der Publisher wird darüber hinaus sicherstellen, dass die Transparenzverpflichtungen der Art. 13 ff DSGVO erfüllt werden und der Vermarkter, soweit möglich, in den jeweiligen Datenschutzerklärungen ausdrücklich als Empfänger von Daten genannt wird. Sollte der Publisher gegen diese geregelte Verpflichtungen verstoßen und sollte der Vermarkter deshalb für eine Verletzung von Datenschutzbestimmungen von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Publisher den Vermarkter von sämtlichen begründeten Ansprüchen, incl. Rechtsverfolgungskosten, frei.
Die Werbemittel müssen bei einer Auflösung von 1024 x 768 Pixel im sofort sichtbaren Bereich zu sehen sein. Die Werbe-TAGS dürfen nicht vom Seitenbetreiber verändert werden, es sei denn, dies wird schriftlich genehmigt. Der Werbe-TAG darf pro Werbeform nur einmal auf jeder Seite eingebaut werden. Zusätzlich zu
Pop Up / Under bzw. Layer vom Vermarkter darf sich kein weiteres externes Werbefenster gleichzeitig öffnen. Der Seitenbetreiber darf User auf seiner Seite nicht direkt oder indirekt zum klicken auf das Werbemittel veranlassen. Der Vermarkter zählt nur Klicks von unterschiedlichen IP Nummern. Doppelte Klicks von einer IP Nummer werden nicht gezählt. Der Seitenbetreiber ist verpflichtet, vom Vermarkter beauftragte Online Werbung nicht auf Internetseiten zu platzieren, die einen pornographischen, jugendgefährdenden, Gewalt verherrlichenden oder zur Gewalt aufrufenden, politisch oder religiös extremen, rassistischen, illegale Downloads anbietenden oder in sonstiger Weise illegalen Inhalt haben.
Unter Internetseiten mit pornographischem, jugendgefährdendem, Gewalt verherrlichendem oder zur Gewalt aufrufendem, politisch oder religiös extremem und rassistischem Inhalt sind Internetseiten, die Folgendes beinhalten, abbilden oder verwenden:
Propagandamittel im Sinne des § 86 StGB, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 VStGB bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen, grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen (§ 131 StGB),als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen, den Krieg verherrlichen, gegen die Menschenwürde verstoßen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich, Kinder-, Jugend- Tier- oder Gewaltpornographie im Sinne von §§ 184 – 184c StGB; in sonstiger Weise pornografisch sind, Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind; in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden. Der Seitenbetreiber stellt den Vermarkter von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt dem Vermarkter alle Schäden die dadurch entstehen, das der Seitenbetreiber diese Verpflichtungen aus §10 nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. AdImpressions in Umfeldern, die gegen die Brand-Safety-Voraussetzungen verstoßen, werden durch mirando nicht vergütet.

§ 11 Löschung
Webseitenbezogene Daten sowie personenbezogene Daten können auch nach Beendigung der Zusammenarbeit gespeichert werden. Der Vermarkter darf die Daten an externe Partner (Agenturen) zur Auswertung weitergeben.

Stand 2022 Januar